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Ein paar Worte zur Entwicklung in Münster

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, liebe Eltern,
die Verbreitung und Etablierung der Petö-Methode ist seit 1996 unsere selbst gewählte, ehrenamtliche Aufgabe. Körperbehinderte Kinder sollen auch in Münster und dem Münsterland durch sie eine Chance auf ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben haben. Eltern, Familien und Helfer sollen dauerhafte Entlastung vom kräftezehrenden Alltag mit ihren behinderten Kindern erreichen können.
Zwei Jahre vor unseren ersten Bemühungen in Münster hat in Starnberg im Mai 1994 die Familie von Quadt den ersten Schritt getan. Hanni und Peter von Quadt haben den ersten, bewegenden Impuls zur Aufmerksamkeit gesetzt. Der durch sie angeregte, bundesweit ausgestrahlte
*Fernsehfilm
über die Konduktive Förderung nach Petö tat ein Übriges. Vorwiegend aufgrund ihrer ersten Initiative zur Verbreitung der Idee haben sich in Deutschland bisher rund zwanzig FortSchritt-Zentren und rund dreißig Petö-Zentren unter Namen wie Schritt für Schritt, Der erste Schritt u.ä. in Selbsthilfe etabliert. Alle haben ein gemeinsames Ziel: körperbehinderten Kindern durch die Petö-Methode zu helfen.
Wir in Münster zählten als Filiale der Starnberger Mutterinitiative mit zu den ersten Gründern. Nach zweijähriger Vorarbeit haben wir im Dezember 1998 in konsequenter Verfolgung des Leitgedankens Verbreitung der Konduktiven Förderung einen weiteren Verein in Münster gegründet. Unter dem Namen FortSchritt Münster/Münsterland e.V. sollte er hier im Rahmen der gemeinsamen Ziele ein Petö-Therapiezentrum etablieren. Dessen Eröffnung war am 1. März 1999. Das Petö-Zentrum im Mathildenstift nahm mit 22 Kindern seinen gemeinnützigen Betrieb als Dauereinrichtung auf. Durch die Übernahme dieser Aufgabe wurde unsere Münsteraner Ursprungsinitiative entlastet und konnte sich konzentriert der weiteren Verbreitung und der Etablierung der Petö-Methode widmen. In Zusammenarbeit mit den bundes-, europa- und weltweiten Petö-Initiativen haben wir in gemeinsamer Arbeit erreicht, daß die Petö-Methode ins Bewußtsein der Kostenträger gerückt ist.
Schon 1992 zeigte eine Untersuchung von Frau Prof. Weber, Siegen, nachzulesen im
Bundesforschungsbericht
Nr. 224, den positiven Effekt dieser Behandlungsmethode. Bereits damals war die offizielle Anerkennung der Petö-Methode empfohlen worden. Trotzdem gab es weiterhin große Probleme mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die wissenschaftliche Prüfung der Petö-Methode unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. von Voß, München, ist eines der größten Nachkriegsprojekte des VdAK in Deutschland. Die Ergebnisse der fünfjährigen Untersuchung sind von den Leitern der Studie, Hubertus von Voß und Rainer Blank, im September 2002 als Buch herausgegeben worden
(Blank, R. und von Voss, H.: „Konduktive Förderung nach Petö - Evaluation einer alltags- und aufgabenorientierten Therapie bei Kindern mit Zerebralparesen im Kindergarten- und Vorschulalter“). Sicherlich ist diese Studie die einzige Untersuchung einer Therapiemethode für Kinder mit Zerebralparese, die diesen Anspruch rechtfertigt.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen 5-Jahresstudie mit rund 70 Kindern
an der Kinderklinik München sind eindeutig: die Petö-Therapie ist eine
unter europäischen Kriterien getestete, medizinisch hochsignifikante
Therapie zur Rehabilitation cerebral Behinderter.
Einer derartige Untersuchung hat sich z.B. weder die im Heil- und
Hilfsmittelkatalog verankerte Vojta- noch die Bobath-Therapie jemals
unterzogen.
Dieses Ergebnis wurde der Bundesregierung mit der Aufforderung
vorgelegt, eine Kostenübernahme im bestehenden Gesundheitssystem zu
verankern. Ein zur Entscheidungsfindung gebildeter Ausschuß hat sich
unter von uns unterstütztem Druck der Öffentlichkeit nach Jahren endlich
geäußert: die Petö-Therapie wurde nicht in den Heil- und
Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Begründung: Einzelelemente seien bereits im bestehenden Therapieangebot
enthalten. Die Entscheidung ist leider unangreifbar da Rechtsmittel
nicht vorgesehen sind.
Zeitnah hierzu wurde seitens der Bundesregierung der Katalog der Heil-
und Hilfsmittel geschlossen. Damit haben seither die Krankenkassen auch
in Ausnahmefällen keine Genehmigung mehr zur Kostenerstattung.
Dies führt zu dem untragbaren Ergebnis, daß einzelne Kassen
richterlich zur Kostenübernahme der Petö-Therapiekosten verurteilt
worden sind, aber aufgrund der Gesetzeslage nicht zahlen dürfen. Die
Betroffenen haben das Nachsehen.
Die augenblickliche Situation ist also immer noch so, dass viele Kinder mit ihren Familien unsere Unterstützung benötigen. Dazu bitten wir auch um Ihre Mitarbeit.
Bitte informieren Sie Ihren persönlichen Bekanntenkreis über die Existenz der Petö-Methode und über Ansprechpartner vor Ort
(www.fortschritt-muenster.de)!
Natürlich nehmen wir auch Geldspenden für den guten Zweck an, für die Sie
eine abzugsfähige Spendenquittung erhalten. Bitte geben Sie uns hierfür Ihre
vollständige Anschrift an. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr FortSchritt-Team in Münster |
*Bayrischer Rundfunk, Fernsehen, Gesundheitsmagazin Praxis, Dr. Antje Katrin-Künemann |